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Gründung einer PartmbB für beratende Betriebswirte in Baden-Württemberg möglich?

Frage

Im Anschluss an die bereits beantwortete Frage "Beratender Betriebswirt: freiberufliche Tätigkeit?"

Ist die Gründung einer PartmbB in Baden-Württemberg für beratende Betriebswirte möglich?

Antwort

Da eine berufsrechtliche Regelung insbesondere zur Berufshaftpflichtversicherung fehlt, ist die Gründung einer PartG mbB für beratende Betriebswirte weiterhin nicht möglich. Sollten Sie Volks- und Betriebswirte in dieser Rechtsform finden, liegt die Zusatzqualifikation als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor. Dies gilt ungeachtet Ihrer hohen Qualifikation. Eine PartG steht Ihnen offen.

Der aktuelle Stand für den Zugang zur PartG mbB in Baden-Württemberg stellt sich wie folgt dar:

Zunächst war die PartG mbB in Baden-Württemberg Rechtsanwälten und Patentanwälten sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zugänglich.

Seit dem 27.02.2016 können in Baden-Württemberg auch Ingenieure und Architekten eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen. Die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen sind gegeben.

Auf der Grundlage einer Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) hat der baden-württembergische Gesetzgeber für Ärztinnen, Zahnärztinnen, Tierärztinnen, Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen sowie für für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten und Apotheker ermöglicht, sich künftig in einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zu organisieren (Gesetz vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 77)).

Eine Öffnung der PartG mbB für beratende Bertriebswirtinnen und Betriebswirte ist nicht nur für Baden-Württemberg nicht abzusehen.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

Stand:
Dezember 2021

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