Navigation

Gründung einer PartmbB für beratende Betriebswirte in Baden-Württemberg möglich?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Im Anschluss an die bereits beantwortete Frage "Beratender Betriebswirt: freiberufliche Tätigkeit?"

Ist die Gründung einer PartmbB in Baden-Württemberg für beratende Betriebswirte möglich?

Antwort

Da eine berufsrechtliche Regelung insbesondere zur Berufshaftpflichtversicherung fehlt, ist die Gründung einer PartG mbB für beratende Betriebswirte weiterhin nicht möglich. Sollten Sie Volks- und Betriebswirte in dieser Rechtsform finden, liegt die Zusatzqualifikation als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor. Dies gilt ungeachtet Ihrer hohen Qualifikation. Eine PartG steht Ihnen offen.

Der aktuelle Stand für den Zugang zur PartG mbB in Baden-Württemberg stellt sich wie folgt dar:

Zunächst war die PartG mbB in Baden-Württemberg Rechtsanwälten und Patentanwälten sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zugänglich.

Seit dem 27.02.2016 können in Baden-Württemberg auch Ingenieure und Architekten eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen. Die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen sind gegeben.

Auf der Grundlage einer Novellierung des Heilberufekammergesetzes (HBKG) hat der baden-württembergische Gesetzgeber für Ärztinnen, Zahnärztinnen, Tierärztinnen, Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen sowie für für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten und Apotheker ermöglicht, sich künftig in einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zu organisieren (Gesetz vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 77)).

Eine Öffnung der PartG mbB für beratende Bertriebswirtinnen und Betriebswirte ist nicht nur für Baden-Württemberg nicht abzusehen.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

Stand:
Dezember 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben