Frage
Ich gründe aktuell eine UG. Die notarielle Beurkundung fand im Dezember statt, während die Eröffnung des Geschäftskontos sowie die Einzahlung des Stammkapitals erst im Januar erfolgte. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte erst danach.
Nun stellt sich mir die Frage: Muss die verpflichtende Eröffnungsbilanz, die in der Regel auf den Tag der Errichtung bzw. der Beurkundung im Dezember erfolgt, die Einzahlung des Stammkapitals im Januar aufweisen oder nicht?