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Wohnsitz in Griechenland – Gründung in Deutschland?

Frage

Ein Grafiker aus Griechenland möchte Leistungen in Deutschland (Adresse: virtuelles Büro) anbieten und dabei in Griechenland wohnen. Ich bitte um allgemeine Informationen zur Gründung.

Antwort

Es gibt sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten, allerdings auch sehr viele Rechtsvorschriften, welche beachtet werden müssen, so dass der Grafiker, für den Sie die Anfrage gestellt haben und von dem Sie nicht erwähnt haben, ob dieser deutscher Staatsbürger ist oder nicht, eine Anwaltskanzlei in Deutschland und eine Anwaltskanzlei in Griechenland aufsuchen sollte, um sich über die Vielzahl an rechtlichen und steuerlichen Problemkreisen beraten zu lassen. Dabei könnte der Grafiker sich von der deutschen Anwaltskanzlei beispielsweise zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital zwischen EUR 1 bis EUR 24.999 oder zur Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital ab EUR 25.000 in Deutschland beraten lassen. Mit einem Sitz der Gesellschaft in Deutschland und einem Geschäftsführer hier in Deutschland, den er für die Durchführung der Geschäfte anstellen würde, wäre es vereinbar, dass der Grafiker als Inhaber der Gesellschaft und Alleingesellschafter nicht in Deutschland, sondern in Griechenland wohnt. Das wäre eine von vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Um den Grafiker konkret anhand seiner praktisch-individuellen und finanziellen Möglichkeiten auch bezogen auf seine Langzeitziele bestmöglich beraten zu können, wäre wie gesagt eine direkte Auftragserteilung an einen oder mehrere Anwälte der richtige Weg.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2016

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