Wohnsitz im Ausland: UG im Nebenerwerb in Deutschland?
Frage
Ich habe nebenberuflich eine UG in Deutschland mit Hauptsitz an meinem Wohnort. Nun muss ich aber hauptberuflich ins Ausland für mehrere Jahre. Ich habe eine Angestellte, die sich weiterhin um die Geschäfte kümmern wird. Ich möchte gerne mein Unternehmen hier mit der Adresse beibehalten. Meinen privaten Wohnsitz werde ich jedoch ummelden. Sehen Sie Probleme bzgl. der Gewerbemeldungspflicht etc.?
Antwort
Da die Tätigkeit in der Rechtsform einer UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Deutschland ausgeübt wird, kommt es allein auf die Rechtssituation dieser Gesellschaft an. Wenn die UG (haftungsbeschränkt) weiterhin ihren Sitz in Deutschland hat und gesetzeskonform eine Adresse hat mit Firmenschild, Briefkasten, Klingel und unter allen Kontaktdaten am Sitz der Gesellschaft weiterhin erreichbar ist, ist alles in Ordnung. Wenn sich bezüglich der Angaben, die Sie bei dem Gewerbeamt gemacht haben, eine Änderung ergibt, müssen Sie diese Änderung natürlich dem Gewerbeamt mitteilen. Sollte es praktische Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der tatsächlichen Situation der UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland geben, lassen Sie sich am besten individuell in einer Anwaltskanzlei beraten, damit eine konkret zu Ihrem Handelsgeschäft mit Ihrer speziellen Mitarbeitersituation passende pragmatische Lösung gefunden werden kann.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2018
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