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UG mit zwei Unternehmenszwecken?

Frage

Wenn man eine UG gründet, muss man ja den Geschäftszweck der Gesellschaft angeben. Dieser darf nicht zu allgemein sein, sonst wird dies nicht durchgewunken und wenn man was ausführt, was nicht eingetragen ist, haftet man im Zweifel persönlich. Aktuell plane ich eine UG zu gründen, um Einzelpersonen /Unternehmen zu Themen wie Zeitmanagement, Branding, Social Media zu beraten. Zudem möchte ich einen Online-Shop „XYZ“ eröffnen und dort digitale Dienstleistungen verkaufen. Muss ich dafür zwei Unternehmen gründen? Häufig habe ich gesehen, dass ein Online-Shop im Impressum, dann als „XYZ ist ein Service der ZYX UG“ laufen lässt. Ist es möglich dies einfach so zu machen? Quasi den Online-Shop und die Beratungstätigkeit unter einem Hut zu vereinen? Und wie muss dann der Geschäftszweck der Gesellschaft laufen? Und wie muss ich dann XYZ als Service eintragen?

Antwort

Es ist durchaus möglich, im Rahmen einer UG (haftungsbeschränkt) zwei unterschiedliche Unternehmenszwecke zu verfolgen. Die unterschiedlichen Unternehmenszwecke müssen sich dann aus der Anmeldung zum Handelsregister und aus der Satzung der UG (haftungsbeschränkt) ergeben. Beide Unternehmensgegenstände können z.B. wie folgt bezeichnet werden:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Beratungs- und/oder Coachingleistungen im Bereich Zeitmanagement, Branding, Social Media sowie das Betreiben eines Online-Shops für [Bezeichnung].“

Ihre weitergehende Frage, wie XYZ als Service eingetragen werden muss, verstehe ich indessen nicht. Aus dem Impressum des Online-Shops muss hervorgehen, wer Betreiber dieses Shops ist. Sofern dieses die UG (haftungsbeschränkt) ist, so muss sich dieses aus dem Impressum ergeben.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Februar 2017

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