Frage
Wenn man eine UG gründet, muss man ja den Geschäftszweck der Gesellschaft angeben. Dieser darf nicht zu allgemein sein, sonst wird dies nicht durchgewunken und wenn man was ausführt, was nicht eingetragen ist, haftet man im Zweifel persönlich. Aktuell plane ich eine UG zu gründen, um Einzelpersonen /Unternehmen zu Themen wie Zeitmanagement, Branding, Social Media zu beraten. Zudem möchte ich einen Online-Shop „XYZ“ eröffnen und dort digitale Dienstleistungen verkaufen. Muss ich dafür zwei Unternehmen gründen? Häufig habe ich gesehen, dass ein Online-Shop im Impressum, dann als „XYZ ist ein Service der ZYX UG“ laufen lässt. Ist es möglich dies einfach so zu machen? Quasi den Online-Shop und die Beratungstätigkeit unter einem Hut zu vereinen? Und wie muss dann der Geschäftszweck der Gesellschaft laufen? Und wie muss ich dann XYZ als Service eintragen?