Antwort
Es stimmt - bei der Gründung einer UG im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll kann nur ein Geschäftsführer bestellt werden. Wenn Sie schon bei der Gründung der UG mehr als einen Geschäftsführer bestellen möchten, kann die Gründung nur im normalen Verfahren durchgeführt werden.
Die Notarkosten für die Gründung einer UG mit einem Gesellschafter und einem Stammkapital von 2.000 Euro im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll samt Registeranmeldung betragen etwa 146,90 Euro zzgl. MwSt. Für die Gründung einer solchen UG im normalen Verfahren samt Registeranmeldung betragen die Notarkosten etwa 687,65 Euro zzgl. MwSt.
Alternativ könnten Sie die UG im vereinfachten Verfahren mit Musterprotokoll mit nur einem Geschäftsführer gründen und gleich darauf oder erst später einen weiteren Geschäftsführer bestellen und zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Für diese weitere Registeranmeldung entstünden dann weitere Notarkosten von etwa 126,00 Euro zzgl. MwSt. Dem Registergericht müsste zusätzlich zu dieser weiteren Registeranmeldung auch der Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des weiteren Geschäftsführers vorgelegt werden. Wenn Sie nach einem kostengünstigen Weg suchen, könnten Sie diesen Gesellschafterbeschluss selbst erstellen. Falls Sie einen Notar beauftragen, auch den Gesellschafterbeschluss zu entwerfen, entstünden dafür weitere Notarkosten von etwa 250,00 Euro zzgl. MwSt.
Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
Juli 2018
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