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UG haftungsbeschränkt schließen

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Frage

Ich will meine UG schließen. Ich bin der einzige Geschäftsführer und Mitarbeiter in der Firma. Ich habe sie Anfang 2015 gestartet, aber ich will jetzt nach Polen umziehen und die Firma schließen. Ich weiß, dass ich zur Auflösung einen Gesellschafterbeschluss schicken soll, aber ich bin nicht sicher wie sieht das aus und wohin muss ich das schicken? Oder wer und wie soll ich die andere Institutionen informieren? Ich habe auf dem Firmenkonto auch 200 Euro und ich bin nicht sicher wie viel ein solcher Prozess kostet. Könnten Sie mir etwas empfehlen - also wem soll ich die Unterlagen schicken und was soll ich machen?

Antwort

Zur Auflösung einer UG bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses über die Liquidation der Gesellschaft sowie der Anmeldung der Liquidation zum Handelsregister. Beschluss und Anmeldung können von einem Notar Ihrer Wahl vorbereitet werden. Zum Liquidator können Sie sich selbst bestellen. Nach Ablauf des Sperrjahres gem. § 73 GmbHG und Beendigung der Liquidation kann die Löschung der Firma zum Handelsregister angemeldet werden. Über die Kosten wird Sie der Notar unterrichten.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

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