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UG (haftungsbeschränkt): gemeinnützig?

Frage

Ich habe eine Frage zur Rechtform UG (haftungsbeschränkt). Ist es möglich, in dieser Rechtsform als gemeinnützig anerkannt zu werden? Wenn es sich um eine Sonderform der GmbH handelt, sollte dies ja möglich sein. Oder ist das erst mit dem Erreichen des Stammkapitals von > 25.000 Euro möglich?

Antwort

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann Trägerin gemeinnütziger Vorhaben im Sinne des Steuerrechtes sein. Dies ist etwa in der Praxis bei Kindergärten der Fall.

Bei der Wahl der firmenrechtlichen Bezeichnung der Gesellschaft wird oft das Kürzel „gUG (haftungsbeschränkt)“ verwendet. Dies wird von einigen Stimmen in der Literatur als unzulässig angesehen; die Registergerichte sehen hierin regelmäßig kein Problem. Gleichwohl sollten Sie die Bezeichnung ggfs. vor der Gründung mit dem Registergericht abstimmen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Dezember 2019

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