Navigation

UG (haftungsbeschränkt): für englischsprachige Kunden übersetzen?

Frage

Bei einer UG muss der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ angefügt werden. Gilt dies auch bei der Kommunikation auf Englisch oder sollte/muss in diesem Fall der Zusatz in „limited liability“ übersetzt werden?

Antwort

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Firma (Name) einer Unternehmergesellschaft den Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ enthalten muss. Die Gesellschaft ist daher nicht berechtigt, im Rechtsverkehr unter einer Firma aufzutreten, die einen anderen als den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatz, wie etwa „limited liability“ oder eine wie auch immer geartete Abkürzung von „haftungsbeschränkt“ enthält.

Dies schließt allerdings nicht aus, dass etwa in der Fußzeile des Briefbogens der Gesellschaft ergänzend erläuternd aufgenommen wird: „Our company is a company with limited liability according to the laws of the Federal Republic of Germany.“

Es ist stets zu beachten, dass die Firma (mit dem Zusatz „(haftungsbeschränkt)“) im Rechtsverkehr zutreffend und richtig verwendet wird.

Quelle. Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juli 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben