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UG gründen: Gesellschafter aus Nicht-EU-Land?

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Frage

Wir (zwei deutsche Staatsangehörige bzw. EU-BürgerInnen und eine Nicht-EU-Bürgerin) überlegen uns, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Ist dies in dieser Kombination möglich, da eine von uns Nicht-EU-Bürgerin ist? Sie lebt derzeit in Deutschland und arbeitet auch hier, allerdings läuft ihr Vertrag auf Grund des Wissenschaftszeitgesetzes auch in näherer Zukunft aus.

Antwort

Gründer und Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) können alle Menschen sein - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Gründer oder Gesellschafter einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben oder sich überhaupt in Deutschland aufhalten. Das gleiche gilt für Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
August 2018

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