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UG: gesetzliche Rücklage wie bilden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bei meiner Recherche bezüglich der Rechtsform UG kam eine Frage auf: „25% vom Gewinn muss in gesetzliche Rücklagen fließen." Wie genau kann ich mir das vorstellen? Muss bei jedem erzielten Gewinn 25% abgezogen werden oder reicht es, wenn ich mich auf den monatlichen Gewinn beziehe? Muss ich diese 25% dann direkt einzahlen oder kann durch das sofortige Zurücklegen des Prozentsatzes auf ein separates Konto dieser Schritt umgangen und die 25.000 Euro zur Gründung der GmbH auf einmal bezahlt werden?

Antwort

Bei einer UG sind 25% des Jahresgewinns in eine Rücklage einzustellen. Diese Regelung gilt bis die Umwandlung in eine GmbH erfolgt ist. Hierfür ist kein gesondertes Bankkonto zu führen. Eine Abbildung der Rücklage in der Finanzbuchführung und damit im Jahresabschluss ist vollkommen ausreichend.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Dezember 2019

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