Navigation

UG eingetragen: Handelsregisterauszug extra beantragen?

Frage

Ich habe eine UG gegründet und meinen Notar zur Eintragung ins Handelsregister gebeten. Von dort habe ich nun hierfür eine Kostenrechnung erhalten. Meine Kommunalverwaltung möchte nun von mir einen Handelsregisterauszug zusätzlich zu meiner Gewerbeanmeldung. Erhalte ich diesen Handelsregisterauszug automatisch oder muss ich diesen extra beim zuständigen Registergericht beantragen?

Antwort

Nach Vollzug der Handelsregistereintragung erhalten Sie „nur“ eine sog. Eintragungsnachricht. Bei der Gründung enthält diese Nachricht alle Daten, die auch auf einem Handelsregisterausdruck (früher Handelsregisterauszug) stehen. Einen Handelsregisterausdruck erhalten Sie nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Manche Notare beantragen ihn stets, manche nicht. Fragen Sie Ihr Notariat nach der Handhabung. Ihr Notar kann Ihnen einen einfachen Handelsregisterausdruck auch direkt verschaffen. Nur wenn es ein sog. „amtlicher“ Ausdruck sein muss, geht dies ausschließlich über das Registergericht.

Bitte klären Sie vorab, ob das Gewerbeamt auch mit der Eintragungsnachricht zufrieden sein kann.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
April 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben