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UG im Nebenerwerb: Geschäftsführer ohne Gehalt?

Frage

Ich plane einen Onlineshop im Bereich Feinkost/Novel Food. Hauptberuflich bin ich Angestellter und möchte den Onlineshop nebenher betreiben. Als Rechtsform ziehe ich eine UG in Betracht. Meine Frage: Eine UG ist soweit ich weiß wie eine GmbH eine eigenständige Person im juristischen Sinne. Auf Grund meiner persönlichen Lebensumstände möchte ich vermeiden, dass mein persönliches Jahresgehalt ansteigt. Kann ich offiziell Inhaber/Geschäftsführer der UG sein und ein momentanes Gehalt von 0 EUR beziehen und die gesamten Gewinne in der UG belassen? Oder kann ich es nicht vermeiden, dass mein persönliches Jahreseinkommen angepasst/erhöht wird?

Antwort

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, als Geschäftsführer tätig zu sein, ohne dass ein Gehalt oder nur ein geringes Gehalt (z.B. 1,00 €) gezahlt wird. Dies ist oft der Fall, wenn die Gesellschaft gegründet ist und noch keine oder nur geringe Erträge erwirtschaftet werden, die innerhalb der Gesellschaft reinvestiert werden sollen.

Achten Sie bitte auf folgendes:
1. Die steuerlichen Auswirkungen einer Nichtzahlung eines Gehaltes wollen Sie bitte mit einem Steuerberater klären.
2. Achten Sie darauf, dass Sie mit Gründung der Gesellschaft und der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit keine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, die Sie ihrem derzeitigen Arbeitgeber eingegangen sind, verletzen. Sie sollten dies mit dem Arbeitgeber vor Gründung der Gesellschaft klären und ggfs. einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt konsultieren.
3. Sie deuten in der Anfrage "persönliche Lebensumstände" an. Hier kann ich nicht beurteilen, ob und wie sich die Umstände auf die Geschäftsaufnahme und die Geschäftsführertätigkeit auswirkt. Ggfs. sollten Sie hier mit einem für diese Lebensumstände versierten Rechtsanwalt sprechen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2013

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