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UG-Gründung: unternehmerische Tätigkeit kann wann beginnen?

Frage

Ich befinde mich in den Endzügen einer UG-Gründung und möchte auch schnellstmöglich meinen Geschäftsbetrieb aufnehmen (Online-Handel). Wann darf ich beginnen? Bereits nach der erfolgten Eintragung in das Handelsregister oder erst nach der Gewerbeanmeldung bzw. Erhalt der Steuernummer?

Antwort

Sie sollten Ihre Geschäftstätigkeit mit der UG (haftungsbeschränkt) erst beginnen, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Unabhängig hiervon ist die gewerberechtliche Verpflichtung zur Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbsaufsichtsamt. Da das Gewerberecht nicht Gegenstand notarieller Tätigkeit ist, kann ich hierzu keine Auskünfte erteilen. Gleichwohl sollte eine Geschäftstätigkeit erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung aufgenommen werden.

Die Frage der Steuernummer ist im Wesentlichen eine steuerrechtliche Frage. Sie muss allerdings vorliegen, damit die Gesellschaft Rechnungen ausstellen kann. Ihr Steuerberater wird bestätigen, dass ein Rechnung, die eine Steuernummer des Rechnungsausstellers nicht enthält, fehlerhaft ist und ggfs. nicht vom Empfänger zu begleichen ist.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2017

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