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UG-Gründung mit zwei Geschäftsführern: Kosten?

Frage

Ich gründe zusammen mit einem Freund eine UG. Wir beide werden Gesellschafter mit je 50% Geschäftsanteil. Wir wollen die UG nach dem Musterprotokoll gründen, da andernfalls Mehrkosten von rund 500 Euro auf uns zu kommen. Da leider bei der Gründung nach dem Musterprotokoll nur eine Person als Geschäftsführer eingetragen werden kann, wollen wir eine zweite Person nachträglich eintragen lassen. Die Kosten hierfür liegen bei nur rund 150 Euro. Ist das empfehlenswert oder begehen wir einen Denkfehler? Notfalls würden wir eine Prokura erteilen.

Antwort

Zum Thema der Gründung einer UG waren in diesem Forum schon mehrere Beiträge enthalten, auf die ich Sie gerne auch hinweise. Speziell Ihre Frage nach den Kosten beantworte ich wie folgt:

Wenn sich ein Stammkapital von 200 Euro für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zugrunde lege, dann wären für die Gründung und Registeranmeldung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Geschäftsführer Kosten beim Notar in Höhe von 200 Euro zuzüglich Auslagen zu veranschlagen.

Melden Sie zusätzlich in der gleichen Anmeldung noch einen Prokuristen an, belaufen sich die Kosten auf ca. 300 Euro zuzüglich Auslage.

Melden Sie zunächst nur einen Geschäftsführer an und später einen weiteren Geschäftsführer oder einen Prokuristen, so fallen zunächst wieder die genannten 200 Euro an und später weitere 150 Euro.

Gründen Sie eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und genießen den Vorzug einer durch den Notar individuell auf ihre Verhältnisse (und vielleicht auch die Situation mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern) angepasste Satzung, melden Sie diese über die Notarin oder den Notar zum Handelsregister an, wobei ich in dieser Konstellation von zwei Geschäftsführern ausgehe, fallen dafür ca. 800 Euro an. Auch hier zuzüglich Auslagen.

Quelle:
Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
März 2020

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