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UG-Gründung in Deutschland - Wohnsitz in der Schweiz?

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Frage

Kann ich eine UG (beide Gründer haben die deutsche Staatsangehörigkeit) in Deutschland gründen, wenn ein Gründer den ersten Wohnsitz in Deutschland hat und der andere Gründer den ersten und einzigen Wohnsitz in der Schweiz hat? Oder muss ein zweiter Wohnsitz in Deutschland angemeldet werden?

Antwort

Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) wie auch für eine GmbH spielen Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Gesellschafter keine Rolle. Lediglich bei dem Geschäftsführer muss eine Wohnanschrift angegeben werden. Diese muss nicht im Inland liegen.

Zu trennen hiervon ist die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft. Die Gesellschaft muss eine Geschäftsanschrift im Inland zum Handelsregister anmelden, unter der der Gesellschaft Schriftstücke zugestellt werden können.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juni 2016

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