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UG-Gesellschafter: ohne Bezug von Gehalt?

Frage

Wir haben zu dritt eine UG gegründet, sind also alle Gesellschafter und einer ist Geschäftsführer. Außerdem ist noch ein vierter im Team, der auch mitarbeitet. Wir sind uns alle einig, kein Geld haben zu wollen. Aber muss man hierbei etwas beachten? Einen Arbeitsvertrag ohne Gehalt? Kann jeder „im Namen der UG“ z.B. E-Mail schreiben etc.? Oder gibt es rechtliche Einschränkungen? Verträge abschließen kann nur der Geschäftsführer, das ist klar. Aber arbeiten und helfen, kann das jeder?

Antwort

Grundsätzlich können die Gesellschafter die Entlohnung festlegen, d.h. auch der Geschäftsführer kann unentgeltlich arbeiten. Bitte befragen sie dazu aber Ihren Steuerberater, ob dies möglicherweise negative steuerrechtliche Konsequenzen hat. Sicherlich ist es, wenn es keine steuerrechtlichen Probleme gibt, sinnvoll festzulegen, dass gearbeitet wird ohne Gehaltsanspruch. Ist dies nicht schriftlich festgelegt, könnten Sie nachher in Beweisnot kommen und verpflichtet sein, die marktübliche Entlohnung zu zahlen.

Natürlich kann jeder, beschränkt auf sein Aufgabengebiet, E-Mails schreiben, Telefonate führen usw.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Februar 2019

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