UG & Co. KG: Musterprotokoll?
Frage
Ich habe Schwierigkeiten ein Musterprotokoll für eine UG & Co. KG zu finden. Ich bin mir bewusst, dass man vorerst zwei Firmen „gründet“. Kann man hierbei ein Musterprotokoll für die klassische „UG“ nutzen (notariell beglaubigt) und dann dies innerhalb des Gesellschaftsvertrages der KG vermerken (notariell unbeglaubigt)?
Antwort
Bei einer UG & Co. KG benötigen Sie zwei „Gesellschaftsverträge“, einen für die UG und einen für die KG. Als „Gesellschaftsvertrag“ für die UG können Sie das Musterprotokoll ansehen, das Gegenstand des GmbH-Gesetzes ist. Die KG ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Dort ist ein gesetzliches Musterprotokoll nicht vorgesehen. Vom Registergericht wird das Vorhandensein eines Gesellschaftsvertrags für die KG auch nicht geprüft. Ein „ordentlicher“ KG-Vertrag ist durchaus aufwändig, und die blinde Adaption von Mustern bietet sich nicht an. Er muss vielmehr auf den gegebenen Sachverhalt hin gestaltet bzw. angepasst werden. Daher kann ich Sie auch nicht verlinken. Sollten Sie die KG ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag auf den Weg bringen (was theoretisch geht, aber nicht anzuraten ist), gelten für die KG die gesetzlichen Bestimmungen.
Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
März 2018
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