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UG gründen: zwei Gesellschafter mit chinesischer Staatsbürgerschaft?

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Frage

Wir möchten einen Internetshop gründen - dieser soll auf Ebay und einer eigenen Shopseite Waren verkaufen, welche zuvor in China bezogen und dann importiert werden. Als Rechtsform wird es wohl eine UG. Die Frage dazu: Es wird drei Gesellschafter geben, wobei einer davon jedoch chinesischer Staatsbürger ist und in China lebt, ein zweiter chinesischer Staatsbürger aber mit Studentenvisum in Deutschland lebt und studiert und der dritte ist Deutscher, bereits selbständig und schon Geschäftsführer einer anderen Firma - er wird auch hier der Geschäftsführer sein (allerdings weniger Anteile an der Firma halten als die anderen beiden). Gibt es irgendwelche rechtlichen Bestimmungen, die so eine Konstellation verbieten oder beeinträchtigen (ausländischer Gesellschafter, Studentenvisum, Arbeitserlaubnis)?

Antwort

Gesellschaftsrechtlich ist die von Ihnen geschilderte Konstellation zulässig, auch wenn zwei der Gesellschafter die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Sollte der als Geschäftsführer fungierende dritte Gesellschafter auch Gesellschafter und/oder Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens sein, stellt sich das Problem des Wettbewerbsverbots, von dem bei beiden Gesellschaften Befreiung erteilt werden müsste. Sinnvoll wären Bestimmungen hierzu im Gesellschaftsvertrag.

Ob die von Ihnen angestrebte Zusammenarbeit außerhalb des Gesellschaftsrechts auf rechtliche Grenzen stößt (insbesondere beim Ausländerrecht), kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Hier wäre am besten mit dem Ausländeramt direkt abzuklären, inwieweit der in Deutschland lebende Chinese mit Studentenvisum als Gesellschafter tätig werden darf.

Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2013

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