Tätigkeit für US-amerikanisches Unternehmen: Rechtsform?
Frage
Ich bin Deutscher und lebe und arbeite derzeit in den USA. Ich bin dort Angestellter einer Firma, an der ich 10% besitze. Da ich hinsichtlich meiner Tätigkeit ortsungebunden bin, überlege ich nach Deutschland zurück zu kehren und von dort weiterhin für meinen jetzigen amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Der amerikanische Arbeitgeber unterhält leider keine deutsche Niederlassung, was mich zu meiner eigentlichen Frage bringt. Wie bereits oben erwähnt, würde ich gerne als Selbständiger oder Angestellter für die amerikanische Firma weiterarbeiten, weiß aber leider nicht, in welcher Rechtsform ich das am besten und unkompliziertesten darstellen kann. Hätten Sie hierzu eine Idee?
Antwort
Aus meiner Sicht können Sie das als Privatperson machen und den Lohn in Euro hier in Deutschland erhalten. Da Sie die Arbeit von Deutschland aus erledigen, wären Sie dann wohl nach deutschem Recht auch lohnsteuerpflichtig.
Wenn mit der Arbeit besondere Risiken verbunden sind, könnten Sie in Deutschland auch eine UG oder ggf. GmbH gründen und sich bei der UG/GmbH anstellen lassen.
Die GmbH würde dann Rechnungen an die amerikanische Gesellschaft stellen und von dieser als Dienstleistungsunternehmen beauftragt werden.
Da es hier aus meiner Sicht vor allem um steuerliche Fragen geht, empfehle ich Ihnen einen Steuerberater einzuschalten. Steuerliche Beratung wird von Notaren regelmäßig nicht übernommen.
Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
Februar 2018
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