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SGB II-Empfänger: UG gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bekomme Leistungen nach SGB II und betreibe eine selbständige Tätigkeit. Um die selbständige Tätigkeit weiterzuentwickeln, möchte ich eine Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH gründen. Darf ich als SGB II-Empfänger eine solche Rechtsform wie Mini-GmbH gründen? Die Unternehmergesellschaft wird meiner selbständigen Tätigkeit mehr Möglichkeiten geben, sich gut weiterzuentwickeln.

Antwort

Eine UG zeichnet sich dadurch aus, dass sie zum einen haftungsbeschränkt ist und zum anderen mit sehr geringem Stammkapital (ab einem Euro) gegründet werden kann. Es ist also kein großes Vermögen nötig, welches dem Bezug von Arbeitslosengeld II entgegenstehen würde. Darüber hinaus enthält das SGB II keinerlei gesetzliche Vorgaben in welcher Rechtsform eine selbstständige Tätigkeit auszuüben ist. Die Wahl der Rechtsform steht Ihnen insofern frei.

Weitere nützliche Informationen über die Rechtsform UG finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2019

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