SGB II-Empfänger: UG gründen?
Frage
Ich bekomme Leistungen nach SGB II und betreibe eine selbständige Tätigkeit. Um die selbständige Tätigkeit weiterzuentwickeln, möchte ich eine Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH gründen. Darf ich als SGB II-Empfänger eine solche Rechtsform wie Mini-GmbH gründen? Die Unternehmergesellschaft wird meiner selbständigen Tätigkeit mehr Möglichkeiten geben, sich gut weiterzuentwickeln.
Antwort
Eine UG zeichnet sich dadurch aus, dass sie zum einen haftungsbeschränkt ist und zum anderen mit sehr geringem Stammkapital (ab einem Euro) gegründet werden kann. Es ist also kein großes Vermögen nötig, welches dem Bezug von Arbeitslosengeld II entgegenstehen würde. Darüber hinaus enthält das SGB II keinerlei gesetzliche Vorgaben in welcher Rechtsform eine selbstständige Tätigkeit auszuüben ist. Die Wahl der Rechtsform steht Ihnen insofern frei.
Weitere nützliche Informationen über die Rechtsform UG finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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November 2019
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