Rechtsform für Nebenerwerbsgründung?
Frage
Welches ist der optimale rechtliche Status, wenn man selbst entwickelte Software an Firmen vermarkten möchte und dies im Nebenberuf erfolgen soll? Gibt es einen Status der minimalen Gründungsaufwand, geringes Haftungsrisiko und geringe lfd. Kosten (Steuern, Abgaben) verbindet und der sich mit einer hauptberuflichen Angestellten-Tätigkeit verträgt? Ist die UG (haftungsbeschränkt) - eine Unterform der GmbH - in diesem Fall eine geeignete Rechtsform? Muss überhaupt eine Firma gegründet werden oder gibt es bessere Alternativen, quasi eine "Selbständigkeit in Nebentätigkeit"?
Antwort
1. Das geringste Haftungsrisiko haben Sie, wenn eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung von vornherein auf das Vermögen der handelnden Gesellschaft beschränkt ist. Da die GmbH ein Stammkapital von 25.000,00 Euro benötigt und damit ggfs. aus diesem Grunde nicht geeignet erscheint, sollte die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gewählt werden. Diese kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Verwenden Sie zur Gründung das sog. Musterprotokoll, belaufen sich die Notargebühren für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1,00 Euro auf rund 200,00 Euro. Beachten Sie allerdings den Folgeaufwand, der sich z.B. aus der Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz ergibt.
2. Ist Ihnen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) zu aufwendig, können Sie Ihre Tätigkeit als Einzelkaufmann beginnen. Hier kann allerdings die persönliche Haftung nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Vielmehr muss die Beschränkung der Haftung bei jedem Geschäft gesondert vereinbart werden.
Letztlich kommt es bei der Wahl der Rechtsform wesentlich darauf an, wie Sie das Haftungsrisiko aus der Geschäftstätigkeit einschätzen.
Die mögliche Steuer- und Abgabenlast de verschiedenen Rechtsformen wollen Sie bitte mit einem Steuerberater klären.
3. Was die Zulässigkeit einer nebenberuflichen Tätigkeit angeht, sollten Sie sich mit einem im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Dieser prüft, ob sich aus Ihrem Arbeitsvertrag Beschränkungen einer nebenberuflichen Tätigkeit ergeben, z.B. wenn Sie durch die Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber in Wettbewerb treten.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juli 2014
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