PKW-Touren organisieren: erste Schritte?
Frage
Ich möchte Veranstaltungen für Oldtimer-und Sportwagenevents auf von mir geführten Touren in Deutschland organisieren. Die verschiedenen Touren umfassen auf Kundenwünsche vorreservierte Übernachtungen in Hotels, Restaurants, Sehenswürdigkeiten mit dortigen Führungen der jeweiligen Anbieter und gebuchte Freizeitangebote. Die Ausfahrten starten mit kundeneigenen Fahrzeug oder als Beifahrer. Die Planung war ursprünglich oder ist noch offen - eigene Fahrzeuge als Selbstfahrvermietungen anzubieten. Da dieses Vorhaben sich aber schwieriger gestaltet als vorgesehen (derzeit findet sich keine Versicherung für die Pkw-Selbstfahrvermietung), gibt es noch viel zu regeln und offene Fragen. Was muss ich noch beachten, bevor ich dieses Unternehmen als UG oder GmbH anmelden kann (Handelsregister, weitere rechtliche Grundlagen oder behördliche Zulassungen)? Brauche ich für Kunden, die ich als Beifahrer mitnehme, einen Personenbeförderungsschein?
Antwort
Ihre interessante Idee für die Durchführung einer solchen Veranstaltung bringt zahlreiche rechtlich zu klärende Fragen mit sich, die hier nicht im Einzelnen abgehandelt werden können. Dennoch soll kurz versucht werden, auf die aufgeworfenen Fragen einzugehen.
Auf Grund der vielen und vielfältigen vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und den Anderen, nämlich Kunden und anderen Leistungserbringern, sei zunächst eine Gesellschaftsform empfohlen, bei der Sie im Falle einer Haftung nur mit dem Betriebsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen haften. Daher würde sich in Ihrem Falle die Gründung einer UG oder einer GmbH empfehlen. Zwar sind damit auch Gründungskosten und eine Kapitaleinlage verbunden. Doch dafür bieten diese Gesellschaftsformen den Vorteil der Haftungsbegrenzung.
Darüber hinaus spricht Ihre Beschreibung dafür, dass Sie als Reiseveranstalter anzusehen sind. Nach der gesetzlichen Regelung der §§ 651 a ff. BGB verspricht ein solcher Reiseveranstalter eine bestimmte Gestaltung einer Reise und übernimmt die Haftung für deren Erfolg. Als solcher müssen Sie zahlreiche Pflichten beachten. Diese sind unter anderem in der sogenannten BGB- InfoV aufgeführt. Diese statuiert zahlreiche und umfangreiche Informationspflichten vor, bei und nach Vertragsschluss. Deren Aufzählung würde hier sicher aber zu weit gehen. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die Verpflichtung, eine Insolvenzversicherung abzuschließen oder ein gleichwertiges Zahlungsversprechen eines Kreditsicherungsinstitutes dem Kunden zu übergeben.
Daneben wird voraussichtlich auch eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz benötigt. Denn die Durchführung von Reisen mit einem Pkw im Gelegenheitsverkehr ist nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig und erfordert eine Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen. Diese Genehmigung ist bei der an Ihrem Wohnsitz zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung zu beantragen.
Sie sehen schon anhand dieser kurzen Ausführungen, dass es noch zahlreiche Details zu klären gilt. Daher wäre eine ausführliche Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt sicher das Beste.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Februar 2015
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