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Nebenerwerbsgründung mit ausländischem Partner: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein ausländischer Partner (USA) und ich möchten gemeinsam ein Unternehmen gründen (internationaler Online-Dienstleister). Vorerst soll dies neben unseren bestehenden Angestelltenverhältnissen passieren und sobald das Unternehmen profitabel ist - als Haupteinnahmequelle. Welche Rechtsform ist zu wählen?

Antwort

Bei der Wahl der Rechtsform kommt es im Wesentlichen darauf an, wie Sie das Haftungsrisiko aus der geschäftlichen Tätigkeit einschätzen.

Das geringste Haftungsrisiko haben Sie, wenn eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung von vornherein auf das Vermögen der handelnden Gesellschaft beschränkt ist. Eine GmbH kann mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro gegründet werden. Wenn Ihnen dieser Kapitalaufwand zu groß ist, sollte die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gewählt werden. Diese kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro (pro Gesellschafter) gegründet werden.

Ist Ihnen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) zu aufwendig oder schätzen Sie das Haftungsrisiko als gering ein, können Sie Ihre Tätigkeit in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beginnen. Hier kann allerdings die persönliche Haftung nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Vielmehr muss die Beschränkung der Haftung bei jedem Geschäft gesondert vereinbart werden.

Bitte beachten Sie weiter:
Was die Zulässigkeit einer nebenberuflichen Tätigkeit angeht, sollten Sie sich mit einem im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Dieser prüft, ob sich aus Ihrem Arbeitsvertrag Beschränkungen einer nebenberuflichen Tätigkeit ergeben, z.B. wenn Sie durch die Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber in Wettbewerb treten.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2014

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