Mehrere Start-ups unter einem Dach: UG & Co. KG gründen?
Frage
Mehrere aus derselben Branche stammende Start-ups wollen sich unter einer Muttergesellschaft ohne Verlust ihrer Selbständigkeit und ihrer Firma vereinen und so Verwaltungsaufwand einsparen. Dabei sollen alle Geschäftsführer der Unternehmergesellschaften in der Muttergesellschaft gleichberechtigt sein. Würden Sie raten als Muttergesellschaft eine KG zu gründen, die UGs also als Komplementäre einer UG & Co. KG zusammenzuführen?
Antwort
Bei der Wahl der Rechtsform spielen im Wesentlichen haftungs- und steuerrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle. Ist die "Muttergesellschaft" selbst nicht operativ tätig, ist es nicht zwingend, vorrangig eine Rechtsform mit einer Haftungsbeschränkung zu wählen. Maßgeblich dürften für Ihre Fragestellung eher steuerliche Gesichtspunkte werden. Diese sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Weiter rege ich an, folgendes zu beachten bzw. zu hinterfragen: Von einer Muttergesellschaft können Sie an sich nur reden, wenn diese Gesellschafterin der Tochtergesellschaften wird, da ansonsten ein Mutter-Tochter-Verhältnis nicht entstehen kann. Dies scheint dem Willen, selbständig zu bleiben zu widersprechen. Auch das Interesse, die "Muttergesellschaft" an der eigenen Gesellschaft zu beteiligten, dürfte gering sein. Denkbar - und ich meine Sie in dieser Richtung zu verstehen - ist es, dass mehrere Gesellschaften eine gemeinsame Tochter gründen, deren Zwecke es z.B. ist, für andere Gesellschaften (z.B. die gründenden Gesellschaften) verwaltende und andere untergeordnete Tätigkeiten zu erbringen. Jeder der Gesellschafter könnte sodann die Dienste für sich gesondert in Anspruch nehmen. Auch bei dieser Konstellation gelten die vorstehenden Erläuterungen zur Rechtswahl entsprechend. Achten sollte dann allerdings jeder Gesellschafter darauf, ob er überhaupt berechtigt ist, Geschäftsdaten an Dritte zu Verwaltungszwecken auszulagern.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2013
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