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Landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen: Auswirkungen auf UG im Nebenerwerb?

Frage

In 2017 habe ich eine UG gegründet - diese hat bislang keine Einnahmen erzielt. In 2018 werde ich einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen und im Haupterwerb bewirtschaften. Die UG möchte ich aber gerne weiterführen und baldmöglichst rentabel gestalten. Es gibt ein großes Interesse an meiner Tätigkeit in der Agrartechnik-Branche. Was passiert bei Hofübergabe? Wird aus der UG dann zwangsläufig eine GmbH? Muss ich dann 25.000 Euro Stammkapital einzahlen? Wie kann ich das umgehen bzw. wann muss ich für diesen Fall die UG auflösen und die Tätigkeit einstellen?

Antwort

Danke für Ihre Anfrage. Aus ihr wird mir nicht ganz klar, wer den Landwirtschaftsbetrieb übernimmt, Sie selbst oder die UG.

Sollten Sie den Landwirtschaftsbetrieb selbst übernehmen (Einzelunternehmer), hat dies auf den Bestand der UG keinerlei Einfluss. Die UG hat dann (unverändert) ihr eigenes Schicksal. Die UG muss nicht aufgelöst werden und kann ihre Tätigkeit weiterführen. Möglicherweise müssen Sie aber Ihren Gesellschaftsvertrag ändern, wenn Sie aus der UG heraus einem Wettbewerbsverbot unterliegen. Das klären Sie bitte mit Ihrem Notar.

Sollte die UG den Landwirtschaftsbetrieb übernehmen, ändert sich womöglich deren Unternehmensgegenstand, was Sie durch Änderung des Gesellschaftsvertrags notariell beurkunden lassen müssen. Eine Erhöhung des Stammkapitals der UG auf die Höhe einer GmbH ist mit dem Erwerb aber nicht zwingend verbunden. Es kann aber empfehlenswert sein, das Stammkapital zu erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn die Finanzierung der Übernahme ein entsprechendes Eigenkapital voraussetzt.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Januar 2018

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