Kinderkleidung produzieren und online vertreiben: Rechtsform?
Frage
Ich lasse gerade Kinderkleidung produzieren und möchte diese über Vertreter aber auch übers Internet vertreiben. Welche Rechtsform wähle ich am besten? Entweder als Einzelgewerbe mit e.K., da der Firmenname der Markenname sein soll, oder eine UG?
Antwort
Im Hinblick auf die Verwendung einer Marke im Firmennamen gibt es zwischen dem e.K. und der UG außer dem zu verwendenden Firmenzusatz keine Unterschiede. Der Firmenzusatz bei der UG ist allerdings in der Tat länger und lautet entweder "UG (haftungsbeschränkt)" oder sogar "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".
Für die Entscheidung zwischen e.K. und der UG kommt es vor allem darauf an, ob Sie eine Haftungsbegrenzung des Unternehmens auf das Stammkapital herbeiführen möchten (dann UG) oder ob dies nicht notwendig ist (dann e.K. und Haftung mit dem gesamten Vermögen). Bei der UG müssen Sie mit einem höheren Verwaltungsaufwand rechnen (v.a. Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht). Außerdem wäre die Außenwirkung zu berücksichtigen (wie würden es Ihre Geschäftspartner auf der Produktionsebene aufnehmen, wenn Sie unter dem Dach einer UG mit niedrigem Stammkapital auftreten würden?)
Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2013
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