Frage
Ich möchte mich aus Deutschland abmelden, da mein Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Momentan habe ich mein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet, das ich aber ohne Wohnsitz in Deutschland nicht weiterführen kann. Alternativ würde ich nun eine UG gründen, um mein Gewerbe in Deutschland weiterführen zu können. Nach der Abmeldung aus Deutschland werde ich aber für einige Zeit erst mal überhaupt keinen festen Wohnsitz haben. Kann ich eine UG gründen komplett ohne einen festen Wohnsitz zu haben? Oder sollte ich erst die UG gründen und mich dann aus Deutschland abmelden? Müsste in diesem zweiten Fall der Wohnsitzwechsel notariell im Gesellschaftsvertrag geändert werden und ist das überhaupt möglich?