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Kein fester Wohnsitz: UG gründen?

Frage

Ich möchte mich aus Deutschland abmelden, da mein Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Momentan habe ich mein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet, das ich aber ohne Wohnsitz in Deutschland nicht weiterführen kann. Alternativ würde ich nun eine UG gründen, um mein Gewerbe in Deutschland weiterführen zu können. Nach der Abmeldung aus Deutschland werde ich aber für einige Zeit erst mal überhaupt keinen festen Wohnsitz haben. Kann ich eine UG gründen komplett ohne einen festen Wohnsitz zu haben? Oder sollte ich erst die UG gründen und mich dann aus Deutschland abmelden? Müsste in diesem zweiten Fall der Wohnsitzwechsel notariell im Gesellschaftsvertrag geändert werden und ist das überhaupt möglich?

Antwort

Der Gründer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss nicht zwingend einen Wohnsitz im Inland haben oder behalten. Der Gründer kann auch im Ausland leben.

Allerdings muss beachtet werden, dass die Gesellschaft ihren Satzungssitz in Deutschland haben muss. Weiterhin muss die Gesellschaft über eine inländische Geschäftsanschrift verfügen, also eine Anschrift, unter der Schreiben an die Gesellschaft gesandt und zugestellt werden können. Es ist nicht erforderlich, dass sich dort auch eine oder die Betriebsstätte befindet. Es kann sich auch um eine Anschrift eines Büroserviceanbieters oder einer dritten Person handeln.

Hiervon zu trennen ist der Verwaltungssitz der Gesellschaft, also der Ort, an dem die unternehmerischen Entscheidungen der Gesellschaft getroffen werden. Dieser kann auch im Ausland liegen.

Dies bedeutet: Satzungssitz und zustellungsfähige Geschäftsanschrift müssen im Inland liegen, während die Gesellschaft auch aus dem Ausland verwaltet werden kann (Verwaltungssitz). Auf die Wohnanschrift von Gesellschafter und Geschäftsführer kommt es nicht an.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2017

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