Navigation

Irakische Staatsbürgerschaft: UG übernehmen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ist es möglich, für einen Ausländer aus dem Irak ohne Aufenthaltsgenehmigung und ohne Arbeitserlaubnis eine bereits bestehende UG als geschäftsführender Gesellschafter zu übernehmen?

Antwort

Für die Bestellung eines Geschäftsführers einer deutschen UG (haftungsbeschränkt) gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die eines GmbH-Geschäftsführers (§ 6 Abs. 2 GmbHG). Das bedeutet, eine unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person kann unabhängig vom ihrem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und einer Arbeits- oder Gewerbeerlaubnis zum Geschäftsführer bestellt werden, solange die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Nach herrschender Meinung ist auch nicht mehr die jederzeitige Einreisemöglichkeit nach Deutschland notwendig.

Vorsicht ist geboten bei einem sog. Sperrvermerk (Verbot der Erwerbstätigkeit) im Pass des Ausländers, da diese Eintragung nach verbreiteter Auffassung zur Umgehung eines gesetzlichen Verbotes führt und somit gegen § 134 BGB verstößt. Auch darf die dauerhafte Ausübung der Organtätigkeit nicht unmöglich sein.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
September 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben