Frage
Ich plane die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), um Lizenzen auf bestehende Patente zu vergeben. Ich kenne die potenziellen Haftungsquellen, die aus Sach- oder Rechtsmängeln des Patentes resultieren können. Um zu ermöglichen, dass die Haftung im Schadensfall nicht die Mittel der UG übersteigt und nicht auch ich als Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden kann, möchte ich beides in dem Lizenzvertrag beschränken. So sollen die Ansprüche im Rahmen des Vertrages auf einen maximalen Betrag beschränkt werden. Zudem sollen die Ansprüche auf die lizenzgebende Gesellschaft beschränkt werden, also eine persönliche Haftung von Organen der Gesellschaft (auch deren Geschäftsführung) ausgeschlossen werden.
Frage 1: Wirkt im Fall von Ansprüchen gegen den Lizenzgeber (z.B. aus Schadensersatz) ein festgelegter Betrag als Maximalbetrag oder gibt es mögliche Ausnahmen? Frage 2: Ist es möglich, im Rahmen eines solchen Vertrages die Haftung des Geschäftsführers auszuschließen?