Gründung während des Studiums: Rechtsform?
Frage
In erster Linie interessieren uns die Mini-GmbH als direkte Einstiegsmöglichkeit oder eine Selbständigkeit als Gewerbetreibende mit der späteren Umwandlung in eine Mini-GmbH. Risiken, Verluste, Gewinne etc. sollen zur 50% geteilt werden. Von der Eintragung als Kleinunternehmer sehen wir eigentlich ab. Als Studentin möchte ich nicht mehr als 270 Euro Gewinn/Monat erzielen (ausschlaggebend für meine BaföG-Förderung in den kommenden 1,5 Jahren). Wie gehen wir vor? Was ist zu beachten?
Antwort
Ein einfacher, schneller und kostengünstiger Weg eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Dabei handelt es sich um eine Unterform einer GmbH. Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit sehr geringem Stammkapital gegründet werden, wobei aber die Stammeinlage eines jeden Gesellschafters mindestens 1,00 Euro betragen muss.
Hinsichtlich der Gründung wenden Sie sich bitte an den Notar Ihres Vertrauens, der Sie auch bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages berät.
Die Verwendung des sog. "Musterprotokolls" bei der Gründung der Gesellschaft sollte bei Ihnen unterbleiben, da das Musterprotokoll nicht auf die Verwendung bei Mehrpersonengesellschaften ausgerichtet ist. Wichtige Regelungsbereiche (z.B. Kündigung, Tod eines Gesellschafters, Einziehung von Geschäftsanteilen) sind im Musterprotokoll nicht enthalten.
Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juli 2015
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