Antwort
Die geeignete Rechtsform für eine unternehmerische Tätigkeit, wenn nur ein geringes Startkapital zur Verfügung steht und zugleich die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt werden soll, ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Dabei handelt es sich um eine Unterform der GmbH. Während die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, kann eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bereits mit einem Stammkapital von 1,00 Euro gegründet werden. Die Haftung ist dann auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Dies gilt sowohl für die GmbH wie auch für die UG (haftungsbeschränkt).
Andere Unternehmensformen, die eine Haftungsbeschränkung vorsehen, können nicht mit einem vergleichbar geringen Startkapital verwendet werden. Denkbar wäre allenfalls - dies ist meist aus steuerlichen Gründen motiviert -, eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu gründen. Gesellschafter dieser Kommanditgesellschaft ist ein persönliche haftender Gesellschafter, also eine Person, die mit dem gesamten Vermögen haftet, und ein Kommanditist, der nur mit der vereinbarten Einlage haftet. Persönlich haftender Gesellschafter kann wiederum die UG (haftungsbeschränkt) sein, während Sie als Kommanditist grundsätzlich nur auf Einzahlung der Kommanditeinlage, die auch 1,00 Euro betragen kann, haften.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
März 2014