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Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen?

Frage

Ich möchte ein Handelsunternehmen mit Ladenlokal für gebrauchte Möbel eröffnen. Ich verfüge über Geschäftszahlen und Branchenwissen, da ein naher Verwandter bereits in diesem Bereich erfolgreich tätig ist. Ich studiere Soziale Arbeit und werde nächstes Jahr das Studium abschließen. Ich bin geneigt eine gemeinnützige UG zu gründen. Da ich über wenig Eigenkapital verfüge, bin ich auf einen angemessenen Lohn angewiesen (z.B. nach Tarif). Der Gewinn/Überschuss soll in Arbeitsplätze und Erweiterung von Dienstleistungsangeboten fließen. Eignet sich diese Unternehmensform? Welche Schritte sind notwendig?

Antwort

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann grundsätzlich auch als gemeinnützige Gesellschaft gegründet werden.

Hierbei sollte zunächst der Unternehmensgegenstand mit dem zuständigen Finanzamt vorab abgestimmt werden, um nach der Gründung und Eintragung der Gesellschaft die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Wichtig ist, dass diese Abklärung vor der Gründung der Gesellschaft erfolgt. Muss die Satzung später geändert werden, weil das Finanzamt die Regelungen beanstandet, führt dies nur zu unnötigen Notar- und Gerichtskosten.

Im Übrigen erfolgt die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wie im Regelfall. Suchen Sie hierzu einen Notar auf, der Sie bei der Gründung und Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister begleitet.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
März 2017

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