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Gemeinnützige Unternehmergesellschaft: Gründungsschritte?

Frage

Ich plane die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft und stelle mir die Frage, welche Gründungsprozedere ich dafür vornehmen muss. Hierzu habe ich bisher unterschiedliche Vorgaben gefunden. Ist es richtig, dass ich die UG erst "normal" gründen, den Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigen lassen, dann beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen und daraufhin erneut zum Notar muss, um den angepassten Gesellschaftsvertrag (Satzung) erneut beglaubigen zu lassen?

Antwort

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

Fragen Sie zunächst beim Finanzamt, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, um die Gemeinnützigkeit zu erlangen.

Sodann beauftragen Sie den Notar mit der Erstellung der Gründungsurkunde. Hierzu wollen Sie ihm die Vorgaben des Finanzamtes mitteilen.

Sodann legen Sie den Entwurf des Notars dem Finanzamt mit der Bitte vor, diesen zu prüfen, ob der Entwurf die Vorgaben für die Gemeinnützigkeit enthält.

Nun gründen Sie die Gesellschaft.

Dann beantragen Sie die Gemeinnützigkeit.

Der Einfachheit halber sollten Sie das Vorgehen zwischen Notar und Ihrem Steuerberater, der - so vermute ich - sich um die Korrespondenz mit dem Finanzamt kümmert zu Beginn abstimmen. Es ist nicht erforderlich, zweimal beim Notar zu erscheinen, wenn die Schritte untereinander abgestimmt sind.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
November 2014

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