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GbR oder UG?

Frage

Gegenwärtig beschäftigen wir (drei Gründer) uns mit der Frage der Rechtsform. Wir schwanken zwischen der GbR und der UG, können uns aber aus folgenden Gründen nicht entscheiden. Unser Vorhaben: 1) Eine reine Affiliate-Seite zum Thema Krypto-Währungen und deren Plattformen. Dabei wird ein „Leitfaden“ für Einsteiger skizziert und später evtl. noch mit kleinen Commercials über Dritte ergänzt. 2) Im zweiten Schritt soll dann unser Hauptgeschäft aufgebaut werden. Wir sind uns unschlüssig darüber, ob es Sinn macht für Fall 1 eine GbR zu gründen und später in eine UG umzuwandeln (für Fall 2 möchten wir später definitiv eine UG haben). Hierbei geht es um Fragen wie: Gründungsdauer (je nach Rechtsform). Was ist sinnvoller (berücksichtigt man den Aufwand)?

Antwort

Grundsätzlich sollte bei der Wahl zwischen einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) danach differenziert werden, dass die Haftung bei einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Bei einer GbR haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und zwar jeder Gesellschafter auf die volle Höhe.

Sehen Sie keine Haftungsproblematik in der beabsichtigten Geschäftstätigkeit, kann die Geschäftstätigkeit mehrerer in der Rechtsform der GbR begonnen werden.

Die UG (haftungsbeschränkt) muss im Handelsregister eingetragen werden. Regelmäßig können Sie davon ausgehen, dass die Gesellschaft innerhalb von einer Woche seit der Unterzeichnung der Gründungsurkunde beim Notar im Handelsregister eingetragen ist. Die GbR bedarf hingegen keiner Eintragung im Handelsregister. Sie kann die Geschäftstätigkeit grundsätzlich sofort aufnehmen. Beachten sollten Sie allerdings, dass sowohl UG (haftungsbeschränkt) als auch GbR die Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Gewerbeaufsichtsamt anzumelden haben.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2018

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