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Firmensitz in Ungarn: Ausübung der Tätigkeit in Deutschland?

Frage

Ich möchte ein Einzelunternehmen in Ungarn gründen und vorerst von dort aus auch grenzüberschreitend arbeiten. Ich bin staatlich geprüfter Tennislehrer (Diplom aus Österreich). Ich würde gerne unter anderem in Deutschland Tennistraining erteilen und dort die aus dieser Tätigkeit entstandenen Steuern bezahlen. Bei Ihnen brauche ich keinen Gewerbeschein dazu, aber in Ungarn schon, wo ich die Voraussetzungen derzeit nicht erfüllen kann (Anerkennung notwendig). Welche Möglichkeiten hätte ich also zu einer Tätigkeit als Tennistrainer, wenn der Firmensitz in Ungarn ist und wo ich diesen Beruf nicht ausüben kann? Ich kann daher an einen deutschen Partner oder Kunden keine Rechnung ausstellen. Soll oder kann ich eine Betriebsstätte mit einem Nebenwohnsitz gründen?

Antwort

Sie können beispielsweise in Deutschland eine sogenannte „Mini-GmbH“, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), gründen - dies unabhängig von Ihren geschäftlichen Tätigkeiten in Ungarn. Diese Gesellschaft kann Sporttrainingsdienstleistungen anbieten, die Sie ausführen, von der Gesellschaft aus können Sie die Rechnungen stellen und die Einnahmen versteuern. Die Höhe des Geschäftskapitals bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist in ganzen Euro-Beträgen frei wählbar zwischen 1,00 bis 24.999,00 Euro. Zu den Einzelheiten einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) berät Sie sicherlich eine deutsche Anwaltskanzlei fundiert. Weitere Konstellationen sind vielleicht auch denkbar, dazu wäre es aber wegen der Internationalität erforderlich, dass Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden, welche sowohl das ungarische als auch das deutsche Recht prüfen wird, um eine rechtssichere staatenübergreifende gesellschaftsrechtliche Gestaltung zu entwickeln.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2016

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