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Finanzbildungsangebote: gemeinnützige UG gründen?

Frage

Seit zwei Jahren erlebe ich mit meiner Finanzbildungs-Gründung viel Skepsis, da immer eine Nähe zur Finanzbranche vermutet wird. Ich überlege in eine gUG umzufirmieren, um den Bildungsauftrag noch deutlicher zu machen und damit meine Seminare als Freelancerin auch bei Institutionen, Verbänden für ihre Mitglieder oder Unternehmen als Mitarbeiterbindung durchführen zu können - mit einer vertretbaren Bepreisung. Wie schätzen Sie das ein? Für eine Rückmeldung bedanke ich mich.

Antwort

Zunächst einmal gilt folgendes: Die gUG (haftungsbeschränkt) muss einen gemeinnützigen Geschäftszweck verfolgen. 75% der Gewinne müssen dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. 25% der Gewinne dienen dazu das Stammkapital der gUG (haftungsbeschränkt) aufzustocken, bis die gUG (haftungsbeschränkt) in eine gGmbH umgewandelt werden kann. Verstöße gegen Gemeinnützigkeitsgrundsätze führen zum Verlust der steuerlichen Vorteile. Das Finanzamt prüft und stellt den Gemeinnützigkeitsstatus jedes Jahr aufs Neue fest.

Zu Ihrer Frage: eine gUG / gGmbH kann sicherlich bei bestimmen Vertragspartnern und Institutionen ein „Türöffner“ sein. Aber Sie können dann auch keine Gewinne mehr an die Gesellschafter*innen auszahlen. Diese müssen dann, wie eingangs erwähnt, dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Sie können sich dann nur noch ein Gehalt auszahlen. Bzgl. Ihrer Frage der „Bepreisung“: auch eine gUG / gGmbH sollte ihre Preise auf der Basis kaufmännisch vertretbarer Kalkulationen so ermitteln und festlegen, dass die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft nicht gefährdet wird.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
November 2019

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