Einzelunternehmer: Zweitgründung in Form einer UG?
Frage
Ich habe eine Frage zu einer Kombination als Gewerbetreibender und gleichzeitiger Tätigkeit einer UG. Ich war/bin freiberuflich als Projektleitung für Veranstaltungen auf Gewerbeschein tätig. Nun haben mein Freund und ich vor, eine Eventagentur mit der Rechtsform UG zu gründen. Nun habe ich gehört, dass dieselbe Tätigkeit in Konflikt stehen könnte im Hinblick auf das Finanzamt und ich nicht mehr gleichzeitig auf meinem Gewerbeschein weiter arbeiten dürfte, sobald die UG besteht, weil ich so theoretisch meinem neu gegründeten Unternehmen die Kunden wegnehme. Dies ist in der Praxis aber kompletter Nonsens, da die Kunden als Gewerbetreibender ganz andere sind, als die warum wir die UG gründen. Nur leider ist die Theorie auf dem Papier meist eine ganz andere, warum es evtl. solche Regeln gibt. Ich kann im Internet leider nichts finden, ob es tatsächlich stimmt, dass ich nicht mehr weiter als Selbständige auf meinem Gewerbeschein nebenbei arbeiten darf.
Antwort
Selbstverständlich muss auch für die UG ein Gewerbe beantragt werden. Sie als Gewerbetreibende(r) mit Gewerbeschein und die UG sind aber zwei verschiedene Rechtspersönlichkeiten. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie den Auftrag als Gewerbetreibende(r) oder im Namen der UG annehmen. Da Sie auch noch genau begründen können und warum und für welche Fälle Sie die UG gegründet haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Außerdem müssen Sie sowohl für die Einnahmen der UG und Ihr Gehalt daraus, als auch für Ihre Einnahmen als Gewerbetreibende(r) Steuern zahlen. Das Finanzamt ist immer dabei!!
Quelle:
Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Stand:
März 2018
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