"Eingetragener Kaufmann" in UG (haftungsbeschränkt) umwandeln?
Frage
Unser Unternehmen besteht in der Form "Eingetragener Kaufmann". Nun gedenken wir uns mit einem weiteren Unternehmen zusammen zu schließen und eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen. Ist dies möglich? Was ist dabei zu beachten? Ich würde mich über jegliche weiterführende Informationen sehr freuen und bedanke mich im Voraus.
Antwort
Die UG (haftungsbeschränkt) kann nur im Wege der Bargründung errichtet werden. Es ist nicht zulässig, einen einzelkaufmännischen Betrieb in eine UG umzuwandeln (im Sinne des Umwandlungsgesetzes). Zulässig wäre das allerdings bei der Errichtung einer GmbH. Dies ist von Ihnen allerdings nicht gewünscht.
Denkbar ist allerdings, zunächst eine UG im Wege der Bargründung zu errichten. Nach der Gründung kann jeder Gesellschafter Vermögenswerte auf die Gesellschaft im Wege der Einlage, ohne dass dazu eine Kapitalerhöhung erfolgt, übertragen. Der Wert des eingebrachten Vermögenswertes kann dem Gesellschafter auf dessen Gesellschafterkonto gutgeschrieben werden. Die einzubringenden Vermögenswerte können auch die des einzelkaufmännischen Unternehmens sein.
Beachten Sie allerdings: Wollen Sie die Vermögenswerte des einzelkaufmännischen Betriebes zu Buchwerten in die Gesellschaft einbringen, ist der vorbeschriebene Weg aller Voraussicht nach nicht der richtige. Die Einbringung zu Buchwerten (unter Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven) wäre nur möglich bei der Einbringung in eine GmbH nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes. Wegen der steuerlichen Gestaltungen sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2014
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