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Designlabel für Möbel und Wohnaccessoires im Nebenerwerb: Rechtsform?

Frage

Ich bin fest angestellte Arbeitnehmerin bei einem Verlag (30 Std./Woche). Ich möchte nebenbei ein eigenes Designlabel gründen für Möbel und Wohnaccessoires. Ich selbst entwerfe die Designs und Muster, gebe sie jedoch an Fachbetriebe (Metallbauer/Schreiner/Textilproduzenten) zur Produktion raus. Die „künstlerische Fertigkeit“ meinerseits besteht darin: Entwurf, Planung, Konzeption, Modellbau. Die Produkte sollen dann online direkt vertrieben werden und auch bei Endverbrauchermessen angeboten werden. Welche Rechtsform ist in diesem Fall am sinnvollsten, wenn vor allem zu Beginn kein hoher Umsatz (unter 17.500 Euro) zu erwarten ist? Kleinstunternehmer/Einzelunternehmer?

Antwort

Bei Kleinunternehmen stellt sich grundsätzlich nur die Frage, ob überhaupt eine bestimmte Rechtsform gewählt werden oder aber ob man die Tätigkeit als Einzelunternehmerin ausüben sollte. Relevante Kriterien für oder gegen die Entscheidung einer bestimmten Rechtsform sind immer der Aufwand und das drohende Haftungsrisiko.

Heutzutage kann beispielsweise eine UG (Unternehmergesellschaft) zügig und ohne großen Aufwand gegründet werden, sodass letztendlich zumindest diese Gesellschaftsform als Alternative zur Einzelunternehmerin ins Auge gefasst werden sollte.

Das drohende Haftungsrisiko sollte ebenfalls im Auge behalten werden. Grundsätzlich kann zwar davon ausgegangen werden, dass das Haftungsrisiko ist. In Ihrem Fall wollen Sie jedoch Designs und Muster für andere kreieren.

Hier sind Sie im Schnittbereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Gerade bei Designs und Muster kann es durchaus schwierig sein, zu bewerten, ob ein bestimmtes Muster mit einem bereits bestehenden Muster identisch oder ähnlich oder aber nur angelehnt ist. Deshalb sollte man eher davon ausgehen, dass hier zumindest ein größeres Haftungsrisiko für Ihre Tätigkeit besteht. Umso wichtiger wäre es dieses Haftungsrisiko auf ein Gesellschaftsvermögen zu begrenzen, sodass im Falle einer Schutzrechtsverletzung grundsätzlich nur das Vermögen der Gesellschaft haften würde.

Daher wäre sicherlich die Gründung einer Unternehmergesellschaft für Ihre Tätigkeit der richtige Weg.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
September 2017

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