Antwort
Es besteht die Möglichkeit zu folgender Gestaltung: Von den Geschäftsanteilen, die Sie an der UG (haftungsbeschränkt) halten, können Sie Anteile an den Partner zu einem Kaufpreis von einem Euro verkaufen. Weiter sollte vertraglich vereinbart werden, in welchem Umfang und für welche Dauer der Partner bestimmte Leistungen für die Gesellschaft zu welchen Konditionen erbringt. Bei der Vertragsgestaltung kann der Notar, den Sie für den Verkauf der Geschäftsanteile aufsuchen werden, Unterstützung leisten.
Nicht möglich ist es, eine Kapitalerhöhung bei der UG (haftungsbeschränkt) zu beschließen, den Partner die neuen Geschäftsanteile übernehmen zu lassen und zu bestimmen, dass er die Einlagen zu Dienstleistungen erbringt.
Bitte bedenken Sie weiter:
Möglicherweise entspricht der Gesellschaftsvertrag der UG (haftungsbeschränkt) nicht den Anforderungen, die an einen Gesellschaftsvertrag gestellt werden, wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) das Musterprotokoll verwendet wurde. Ist der Gesellschaftsvertrag nicht zwischenzeitlich aus anderen Gründen neu gefasst worden, sollte die Beteiligung des Partners Grund sein, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Hierzu berät Sie der Notar, den Sie für den Verkauf der Geschäftsanteile sowieso aufsuchen werden.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2014