Beratung für Ärzte mit Migrationshintergrund: UG-Gründung?
Frage
Ich bin Medizinstudent und möchte mit einem Arzt eine Beratung (UG) für Nicht-EU-Ärzte gründen, die nach Deutschland kommen und arbeiten möchten. Wir beraten zur Bewerbung, Krankenhaussuche, Dienstleistungen wie Bewerbung prüfen - ausdrücklich keine Rechtsberatung. Ist das Gewerbe genehmigungspflichtig? Mein Mitgründer ist türkischer Nationalität und arbeitet in BW mit einer Blue Card, die an seine Anstellung als Arzt gebunden ist. Kann er Gesellschafter der UG werden ohne Notwendigkeit einer Genehmigung der Ausländerbehörde (die antwortet nämlich nicht)? Er würde kein Arbeitsverhältnis mit der UG eingehen - ich selbst wäre Gesellschafter und Geschäftsführer. Wir überlegen, frühzeitig einen Anwalt für unseren eigenen Rechtsberatungsbedarf zu suchen. Nach welcher Fachrichtung von Anwälten sollen wir suchen - Medizinrecht oder ist es ein anderes Rechtsgebiet?
Antwort
Da Sie die geplanten Dienstleistungstätigkeiten im Rahmen einer gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht auszuüben beabsichtigen und nicht selbständig ohne den Mantel einer Kapitalgesellschaft als freiberufliche Ärzte klassische ärztliche Dienstleistungen erbringen, hat Ihre Gesellschaft das Gewerbe anzumelden. Gründungsgesellschafter einer deutschen Gesellschaft, die Nicht-EU-Ausländer sind, benötigen die entsprechenden ausländerrechtlichen Erlaubnisse. Ihre Überlegung, sich individuell durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, weil Ihre Sondersituation so speziell ist, halte ich für sehr gut. Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Migrationsrecht sind Ihre richtigen Ansprechpartner.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
September 2017
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr