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Befristete Aufenthaltserlaubnis: UG gründen?

Frage

Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für einen Vollzeitjob in Deutschland. Darf ich als Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis eine UG starten? Die UG wird nur Aktien handeln. Oder können Sie mir die richtige Richtung weisen?

Antwort

Ein Ausländer kann in Deutschland eine UG (haftungsbeschränkt) gründen und auch Geschäftsführer sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass er sich in Deutschland aufhalten und arbeiten darf. Bei der Fragestellung geht es m.E. eher um Ausländerrecht. Ich rege an, diese Fragestellung mit einem Experten zum Ausländerrecht zu klären.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

Stand:
August 2020

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