Workshops für Übersetzer aus dem Ausland: Rechtsform?
Frage
Ich beabsichtige ein Sprachstudio zu gründen. Im Mittelpunkt werden Workshops für junge Übersetzer aus dem Ausland stehen. Welche Rechtsform muss für das Sprachstudio bzw. die Sprachschule gewählt werden, damit die Studenten aus visumspflichtigen Ländern ein Einreisevisum bekommen können?
Antwort
Uns liegen keine Informationen darüber vor, dass ein bestimmter Zusammenhang zwischen der Rechtsform einer Sprachschule und der Visa- oder Aufenthaltserlaubnisvergabe für Kursteilnehmer besteht. Zwar ermöglicht § 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ausländischen Studenten für ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis (bei längerfristigen Aufenthalten) auch für studienvorbereitende Sprachkurse zu erhalten. § 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes stellt es allerdings in das Ermessen der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, Aufenthaltserlaubnisse auch zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, auszustellen. Detaillierte Erläuterungen zur Handhabung des Aufenthaltsgesetzes in Berlin enthalten die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (www.berlin.de (www)).
Für spezifische Beratung zur Existenzgründung in Berlin steht unter anderem das Starter-Center von IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin zur Verfügung (www.startercenter-berlin.de (www)). Die IHK Berlin stellt darüber hinaus zahlreiche Informationen zu möglichen Rechtsformen für Unternehmen bereit (http://www.ihk-berlin.de/recht_und_steuern/Rechtsformen_fuer_Unternehmen/ (www)).
Quelle:
Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Juni 2013
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