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Voraussichtlicher Jahresumsatz von 500.000 Euro: welche Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bei einer Neugründung mit einem zu erwartenden Jahresumsatz von 500.000 Euro - zu welcher Unternehmensform würden Sie raten? GmbH oder Personengesellschaft? Mit welchen Kosten müsste man rechnen?

Antwort

Für die Frage, welche Unternehmensform für eine Existenzgründung oder aber auch die Fortführung eines bestehenden Unternehmens geeignet ist, kommt es am wenigsten auf den Umsatz an.

Viel wichtiger sind Fragen der persönlichen Haftungsbegrenzung (Kapitalgesellschaften), steuerliche Fragen (Personengesellschaften - GmbH & Co. KG?) - und Aspekte wie die persönliche Ausrichtung der Leitung oder aber auch der Bestand der Gesellschafterinnen und Gesellschafter/der Wunsch nach Öffnung für künftige Gesellschafterinnen und Gesellschafter.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in dieser Pauschalität eine vernünftige Antwort nicht möglich ist. Auch bezüglich der Gründungskosten hängt das wie so oft vom gewünschten End-Produkt ab. So können Sie eine Ein-Personen-GmbH für ca. 700 Euro gründen - eine Unternehmergesellschaft wesentlich günstiger. Mein Vorschlag: Suchen Sie einen Notar Ihrer Wahl auf - sein Büro liegt näher als Sie vielleicht vermuten. Er wird Sie (hoffentlich) gut und umfassend beraten. Kommt es zur Beurkundung, fallen keine gesonderten Beratungskosten an.

Quelle:
Dr. Joachim Püls

Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
Juni 2020

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