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Teamgründung: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wann gründet man eine Stiftung - wann ein Unternehmen? Wir sind vier Personen, die gerne im medizinisch/psychologischen Bereich Seminare u.ä. geben möchten. Es liegt Startkapital vor. Kann einer von uns gründen/stiften und die anderen anstellen?

Antwort

Stiftungen eignen sich mit Blick auf steuerliche Aspekte sowohl als Familienstiftung als auch als gemeinnützige Stiftung. Beide Aspekte erscheinen mir hier auf Anhieb nicht für Ihr geplantes Unternehmen einschlägig zu sein.

Um ein Unternehmen mit einer Haftungsbegrenzung und einer verfassten Satzung für die Gründer auf den Weg zu bringen, empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch bei einem Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Zur Auswahl stehen dann verschiedene Formen der Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegebenenfalls (hängt vom Gesellschaftszweck ab) Partnerschaftsgesellschaft, OHG oder Kommanditgesellschaft).

Praktikabel und mit Blick auf die einfache Handhabbarkeit in steuerrechtlicher Hinsicht erscheint aber möglicherweise auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Natürlich ist eine Ein-Personen-Gründung möglich. Dabei sind mit Blick auf Anstellungen aber auch sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen zu beachten. Hierfür ist zusätzlich die Beratung durch einen Steuerberater dringend ratsam.

Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
September 2019

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