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Studentische gemeinnützige Gründung: Rechtsform?

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Frage

Es soll ein neuartiges Produkt entwickelt werden, für das erst mittel- oder langfristig ein Geschäftsmodell existiert. Um die Lücke zu überwinden, soll das Produkt als Studententeam entwickelt werden, vergleichbar den Formula Student Teams. Organisiert ist das Team günstigstenfalls in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform, um von Universitäten und Sponsoren Unterstützung zu bekommen. Wenn der Prototyp gebaut ist, soll die Option bestehen, die Technologie auch kommerziell zu verwerten. Dies erfordert vor allem, dass die intellektuellen Rechte an den technischen Entwicklungen gebündelt werden. Für die Gründung müssten diese Rechte dann wahrscheinlich auf eine andere Gesellschaft übertragen werden oder die Gesellschaft umgewandelt werden. Doch welche Gesellschaftsform eignet sich für die Studententeam-Phase und wie stellt man gleichzeitig die Gemeinnützigkeit als auch die Bündelung der intellektuellen Rechte sicher?

Antwort

Das von Ihnen genannte Team ist als Verein organisiert. Das ist für die Entwicklungsphase reizvoll, weil für den Verein nur verhältnismäßig geringe Gründungskosten entstehen und auch kein Stammkapital aufgebracht werden muss, wie etwa bei einer GmbH.

Unter dem Dach des Vereins können die Studenten die technische Entwicklung betreiben. Der Verein kann sämtliche Patente auf die Erfindungen anmelden und auf diese Weise bündeln.

Für die Anerkennung des Vereins als gemeinnützig müssen die Bestimmungen nach § 60 der Abgabenordnung in Verbindung mit der Anlage 1 zu diesem Gesetz in die Vereinssatzung aufgenommen werden.

Zur kommerziellen Verwertung kann der Verein zu gegebener Zeit eine oder mehrere gemeinnützige Tochter-GmbHs gründen und die Patente auf die Tochter-GmbHs übertragen. Denkbar ist auch, den Verein selbst zu gegebener Zeit in eine gemeinnützige GmbH umzuwandeln.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
Juni 2018

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