Antwort
Die Anfrage ist nicht leicht zu beantworten, da ich das angedachte Geschäftsmodell nicht eindeutig nachvollziehen kann.
Ist beabsichtigt, selbst Spendengelder einzuwerben, um diese dann an gemeinnützige Organisationen nach Abzug eines Bearbeitungsentgeltes (Profit) weiterzuleiten, dürfte dieses Modell möglicherweise nur funktionieren, wenn Sie selbst berechtigt sind, Ihren Spendern eine Spendenquittung über die eingeworbenen Beträge zu erteilen. Dies setzt voraus, dass die von Ihnen zu errichtende Struktur gemeinnützig ist. Hier kann sich die Gründung eines Vereines, einer gemeinnützigen GmbH oder einer gemeinnützigen UG (haftungsbeschränkt) anbieten. Die Ausgestaltung des Geschäftsmodells, insb. im Hinblick auf die Erreichung der Gemeinnützigkeit, sollten mit dem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater klären.
Werden Sie nur vermittelnd tätig und Sie sehen tatsächlich kein Haftungsrisiko, können Sie auch als GbR starten.
Bedenken Sie hinsichtlich des Haftungsrisikos folgendes: Ggfs. müssen Sie Ihre Spender deutlich darauf hinweisen, dass Sie eine "Provision" oder ein "Entgelt" für die Vermittlung der Spenden erhalten. Sie sollten vermeiden, dass Ihnen eine Täuschung vorgeworfen wird, wenn Sie den Eindruck vermitteln, dass die eingeworbenen Gelder vollständig an gemeinnützigen Organisationen weitergegeben werden. Ob hieraus ein Haftungsrisiko abgeleitet werden kann, kann ich von hieraus nicht beurteilen. Ggfs. sollten Sie einen im Wettbewerbsrecht versierten Rechtsanwalt hinzu ziehen.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Februar 2014