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Schule als Verein gründen: Geschäftsführergehalt?

Frage

Wenn ich einen Verein gründen würde, dürfte ich als Vorstand und Mitglied nicht vom Verein bezahlt werden. Könnte ich gleichzeitig aber als Geschäftsführerin/Schulleiterin und Kursleitende bestellt werden, die für die Geschäftsleitungstätigkeit und Kursleitungstätigkeit bezahlt werden? Wie sollte sich die Höhe des Gehaltes orientieren? Nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes? Wenn ich eine Lernschule für Kinder gründe, welche Form wäre besser: eine Schule als Einzelunternehmen oder als ein Verein? Dürfte ich in einer Kinderschule als freiberufliches Einzelunternehmen auch Kurse und Workshops für Eltern anbieten, die sich mit den Themen Sprachförderung, Lernstrategien, Infos zu Schule und Kindergarten, Erziehung allgemein beziehen, also alle Themen, die mit Förderung der Kinder zu tun haben.

Antwort

Der Vorstand eines Vereins kann gleichzeitig Geschäftsführer sein. Das nennt sich dann „geschäftsführender Vorstand“. Er kann für seine Tätigkeit in der Geschäftsführung eine Aufwandsentschädigung oder auch ein Gehalt beziehen. Dies muss in der Satzung geregelt sein. Schließt die Satzung eine solche Vergütung aus, dann ist sie auch nicht zulässig. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung kann dies ändern.

Die Vergütung in einem e.V. muss verhältnismäßig oder angemessen sein in Abhängigkeit von der Größe des Vereins, den Aufgaben der Geschäftsführung und deren Qualifikation.

Die Vergütung muss dem Aufwand entsprechen. Aus Ihren Angaben ergeben sich aber hier keine Bedenken. Maßstab wäre etwa ein Tarif für Angestellte aus dem öffentlichen Dienst. Wird der Maßstab überzogen, so kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein.

Sie können auch als Schulleiterin und Kursleiterin bestellt werden und auch dafür vergütet werden. Das muss durch die Satzung gedeckt sein und von den Mitgliedern beschlossen.

Sie können auch Kurse, Workshops usw. für Eltern anbieten. Das wäre dann eine unterrichtende Tätigkeit. Die Voraussetzungen hierfür habe ich in meiner ersten Antwort beschrieben.

Die Rechtsformwahl ist eine sehr komplexe Entscheidungslage. Es hängt vor allem davon ab, ob Sie gemeinnützig oder eher gewinnorientiert arbeiten wollen und welche Risiken bestehen. Hierzu kann ich nur persönliche fachmännische Beratung empfehlen. Auf grundlegende Informationen des BMWi habe ich bereits verwiesen.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
August 2019

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